Der Jugendbetreuer ...
... ist für die Jugendarbeit des OV zuständig, er ist verpflichtet die Junghelfer in allen Angelegenheiten zu betreuen und unter besonderer Rücksichtname der Unfallverhütungsvorschrift entsprechend den Aufgaben des THW auszubilden. Er wird hierbei durch Helfer des Ortsverbandes unterstützt.
Unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen ist das Interesse des einzelnen Junghelfers zu fördern - dabei muss der Betreuer immer als "gutes" Vorbild agieren.
Der Jugendbetreuer ist Ansprechpartner des Ortsverbandes zur "THW-Jugend e.V.". Bei der externen Jugendarbeit arbeitet er mit dem Öffentlichkeitsbeauftragten zusammen. Erreicht die Jugendgruppe eines Ortsverbandes eine Gesamtstärke von 12 Junghelfern, kann ein zweiter Jugendbetreuer berufen werden. Er nimmt die gleichen Aufgaben wie sein "Kollege" wahr und ist voll in den OV-Stab eingegliedert.