Der Ortsbeauftragte (OB)
Der OB repräsentiert seinen OV in eigener Verantwortung. Dabei vollzieht er das THW-Helferrechtsgesetz im räumlichen Zuständigkeitsbereich des OV.
Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben und der hierzu erlassenen Rechtsverordnungen sowie der entsprechenden Richtlinien erfolgen unter dem primären Ziel der Sicherstellung der jederzeitigen Einsatzbereitschaft seiner Einheiten. Im Einsatzfall ist er der von den Gefahrenabwehrbehörden und sonstigen Bedarfsträgern auf örtlicher Ebene anzufordernde Behördenleiter. Er ist der organisatorische Leiter des THW-Einsatzes in seinem Zuständigkeitsbereich. Bei überörtlichen / überregionalen Einsätzen erhält er Einsatzaufträge vom Geschäftsführer. Er repräsentiert den Ortsverband nach außen.
Außerdem ist der Ortsbeauftragte für Kronach ein "vorbenannter Örtlicher Einsatzleiter (ÖEL)" des Landkreises Kronach.