Beauftragter für Öffentlichkeitsarbeit (BÖ)
Der BÖ ist für die interne und externe Öffentlichkeitsarbeit sowie die Maßnahmen zur Helferwerbung des OV zuständig. Zur Erfüllung seiner Aufgaben ist er in geeigneter Weise in den Informationsfluss des OV einzubinden. Der BÖ unterstützt den OB bei allen öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen sowie der OV internen Helferinformation.
Hierzu gehören insbesondere Helferwerbung, Kontaktpflege zu örtlichen Medien, Pressearbeit, Gestaltung von Publikationen, öffentliche Präsenz bei offiziellen Anlässen etc.
Bei der Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben wird der BÖ durch weitere Helfer des OV zeitbegrenzt unterstützt. Er gehört der Organisationseinheit OV- Stab an.